Wovon können Sie ausgehen?

  • Freiwilligkeit - beide Partner nehmen Mediation ohne Zwang in Anspruch.

  • Offenheit - d.h. die ehrliche Darstellung der Probleme.

  • Jeder hat das Recht, fachspezifische Beratung einzuholen (juristische, steuerliche etc.) Mediation ist keine Rechtsberatung!

  • Fairness - d.h. der faire Umgang miteinander, ausreden lassen, zuhören, keine Gewaltanwendungen, Gespräche mit der Mediatorin finden gemeinsam statt.

  • Verschwiegenheit - Informationen aus der Mediation werden nicht weitergegeben oder gegeneinander verwendet. Die Mediatorin unterliegt der Verschwiegenheitsverpflichtung lt. Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG). Das gilt auch gegenüber Gerichten und Behörden nach Beendigung der Mediation.

  • Neutralität - die Mediatorin verhält sich allparteilich - sie unterstützt beide Konfliktparteien und vermittelt bei Unklarheiten.

  • Die Mediation kann jederzeit und von jedem abgebrochen werden, wenn es Ihren Bedürfnissen nicht mehr dient.