Wovon können Sie ausgehen?
Freiwilligkeit - beide Partner nehmen Mediation ohne Zwang in Anspruch.
Offenheit - d.h. die ehrliche Darstellung der Probleme.
Jeder hat das Recht, fachspezifische Beratung einzuholen (juristische, steuerliche etc.) Mediation ist keine Rechtsberatung!
Fairness - d.h. der faire Umgang miteinander, ausreden lassen, zuhören, keine Gewaltanwendungen, Gespräche mit der Mediatorin finden gemeinsam statt.
Verschwiegenheit - Informationen aus der Mediation werden nicht weitergegeben oder gegeneinander verwendet. Die Mediatorin unterliegt der Verschwiegenheitsverpflichtung lt. Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG). Das gilt auch gegenüber Gerichten und Behörden nach Beendigung der Mediation.
Neutralität - die Mediatorin verhält sich allparteilich - sie unterstützt beide Konfliktparteien und vermittelt bei Unklarheiten.
Die Mediation kann jederzeit und von jedem abgebrochen werden, wenn es Ihren Bedürfnissen nicht mehr dient.